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Infos zu Corona

Konzert am 03.04.22 - neue Regelungen!

Kurzüberblick: Was gilt ab 3. April 2022?

Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.

Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:

  • Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
    • in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen – z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem
    • sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
  • In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.
Einen detaillierten Überblick über die derzeit geltenden Regelungen finden Sie nachstehend. Sie können die Übersicht der aktuellen Regelungen hier auch als PDF herunterladen.

https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/